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Killerspiele: Quo Vadis...Jugendschutz? Teil III - Spezial Browser




Heute geht unsere Special-Reihe rund um das Thema “Killerspiele“ in die dritte Runde. Da wir noch einiges vorhaben und in Zukunft auch weitere, interessante Informationen sammeln möchten, haben wir uns dazu entschlossen, diese Reihe weiterzuführen. Heute liegt dabei die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle im Fokus unsere Betrachtung. Wir sprachen mit Olaf Wolters, dem Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, und haben ihm einige Fragen in Bezug auf ein mögliches Verbot von Killerspielen gestellt.

Wo waren wir nochmal?



Eine gute Frage, die wir kurz noch einmal beantworten möchten. Trotz vorheriger Diskussion fingen die Streitigkeiten rund um einen enger gefassten Jugendschutz immer erst wieder an, wenn etwas passiert war: ein Amoklauf, den sich viele nicht erklären können, andere aber zum Thema machen müssen. Also wurde immer wieder nach Ursachen gesucht und schließlich Videospiele gefunden. Die rechtliche Grundlage für den Jugendschutz wurde in Deutschland im 20. Jhd. bereits mehrmals geändert. Existiert die Grundlage für das geplante Herstellungs- und Verbreitungsverbot? Ja, vermutlich. Und dennoch haben andere Länder liberalere Jugendschutzbestimmungen und dort kommt es zu keinen Amokläufen/Schulmassakern? Auch richtig! Gibt es nun einen Zusammenhang zwischen virtueller und realer Gewalt? Dieser Frage sind wir im vergangenen Teil unserer Reihe nachgegangen, konnten jedoch keine monokausalen Zusammenhänge finden.
Die Forschung erstreckt sich in alle Richtungen und versucht sowohl auf psychologischer als auch biologischer wie neuronaler Ebene herauszufinden, welche Folgen virtuelle Gewalt für Menschen besitzt. Die vielen Studien haben dazu geführt, dass Standpunkte zwar immer wieder eingenommen und behauptet werden, andere Untersuchungen häufig aber abweichende Ergebnisse liefern. Eine einheitliche Meinung sieht anders aus.

Es stellte sich aber auch die Frage, wer denn überhaupt wie von einer Gesetzesänderung betroffen wäre. Klar ist: Ab dem 18. Lebensjahr sind Menschen in Deutschland volljährig und fallen nur noch unter bestimmten Bedingungen unter das Jugendschutzgesetz. Aus diesem Grund ist bei dem Jugendschutzgesetz nicht mehr allzu viel zu holen, da die bisherigen Reglementierungen Jugendlichen bereits den Zugang zu beispielsweise gewaltverherrlichenden Medien untersagen. Also wird versucht, sogenannte Killerspiele über das Strafgesetzbuch zu verbieten – das gilt schließlich für alle, auch Erwachsene. In diesem Fall läge ja auch der Fokus auf Erwachsenen, da Jugendliche sowieso den Einstufungen der USK unterliegen, insofern die Eltern Jugendlichen und Kindern die Spiele nicht kaufen oder sie sich illegal im Netz welche herunterladen. Einen Grenzwert zwischen vermeintlichem “Killerspiel“ und USK 18-Sticker bilden hier also wohl nur Titel, die ab 16 freigegeben werden.

Die bisherigen und die neuen USK-Kennzeichnungen im Vergleich. Oben: Kennzeichen bis 1. Juni 2009; unten: die neuen Kennzeichen ab dem 1. Juni.

 
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