Hi,
wo genau liegen nun die Änderungen?![]()
Hi,
wo genau liegen nun die Änderungen?![]()
fangen wir mal an
§2.11. Das zurücknehmen eines Angebotes ist nur solange erlaubt solange noch nicht geboten wurde oder das Mindestgebot erreicht ist (Bei InGame Verkauf ist das sofort im Thread zu vermerken und der Thread muss geschlossen werden).
soll heissen ich kann mein Angebot im Forum nicht zurücknehmen, wenn ich das so möchte?
Wenn ich mich zB plötzlich dazu entscheide die Ressis doch zu brauchen, mir der Preis zu niedrig ist oder mit der Bieter nicht passt?
§2.12. Therads die den Zweck haben die Rohstoffpreise hoch zu treiben sind verboten.
Dazu zählen:
- Gebote von Steinis die im selben Haushalt wohnen
- Gebote von Stammesmitgliedern
- Fake Gebote in denen kein Rohstoffaustausch stattfindet (das kann anhand der Logs von jedem Mod geprüft werden)
Ihr wollt jeden Handel überwachen, ob er auch wirklich vonstatten gegangen ist?
Bzw einem Stammie das Handeln mit einem Selbstversorger verbieten? Also zumindest übers Forum?
spricht ja alles eher dafür, noch weniger im Forum anzupreisen und alles igm zu regeln, oder darf man das alles dann igm auch nicht mehr? also zB Gebot zurückziehen oder einen Preis drücken oder heben durch den Vorwand eines andren Gebotes?
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heisst ich kann zB bei einem Preis von normal gehandelten 3g pro Stück Holz einen Mindestpreis von 3,3g hinschreiben um diese Mindestgebot Sache zu umgehen?
Bezüglich des Handels überwachen, was sollte denn da geschehen, wenn rauskommt, dass man gar nicht an wen andres verkauft hat?
Ist man dann etwas ähnlich eines Diebes bzw NEEV Anprangerung?
Was hat das szs von dieser Regelung?
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die formulierung finde ich etwas missglückt. vllt. etwas abändern, bevor die unsitte wieder aufkommt, dass unter mindestgebot geboten wird. ich hoffe man versteht mich. :/
ansonsten: was passiert wenn man die regel bricht? seitdem im forum gehandelt wird gab es nie, nie und nochmals nie ein ver-/kaufszwang (einzelne ausnahmen zähl ich jetzt mal nich auf). wurde das hiermit geändert?
Es kommt immer wieder vor, dass unter Mindestgebot geboten wird.
Was findest Du denn an der Formulierung missglückt?
Wenn man nicht verkaufen will, warum sollte man dann etwas anbieten im Forum?ansonsten: was passiert wenn man die regel bricht? seitdem im forum gehandelt wird gab es nie, nie und nochmals nie ein ver-/kaufszwang (einzelne ausnahmen zähl ich jetzt mal nich auf). wurde das hiermit geändert?
Mit anderen Worten, ja.
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nehmen wir mal an, ich setz 1000 holz ins forum,
spieler xy gibt ein gebot ab, ne stunde vor ablauf oder egal, schließ ich die auktion, warum auch immer.... und sag ingame verkauf...
wie soll spieler xy mich anprangern?
1. er hat null beweise, dass ich es behalte!
2. er kann zwar ein screen machen, aber was bringts?
3. er kann wieder nix beweisen damit.
4. prangern ohne beweise? auf verdacht?
da habt ihr viel zu tun, und müssted die pranger regeln ändern, dass man einfach mal so auf verdacht prangern darf/kann,
oder lieg ich damit falsch?
in diesem sinne
lg el
Geändert von El_Cuarenta (13.01.2011 um 22:04 Uhr)
_das_ gehört verboten.
deswegen finde ich die formulierung missglückt.
nuja... was ist wenn nen stammmitglied gerade etwas benötigt oder man allgemein etwas verleiht? ist ja dann nicht verkauft. oder man stellt fest, dass man die ware gar nicht mehr hat (schon oft genug geschehen). oder eine zum verkauf angebotene waffe wird geschrottet. oder es gibt einen marktpush. oder, oder, oder...
zwang -> buuuuh
edit: und was wäre denn dann nun die strafe dafür? kickbann mit ip-sperre?
habs gefunden... forenurlaub, fies.
edit2: zu el-cuarenta: was ist, wenn der handel über messanger ablief und die ware _noch_ nicht übertragen wurde? anprangerung, mod findet nix in den logs, kickbann? o.O
Geändert von Cicatrix (13.01.2011 um 22:10 Uhr)
klingt für mich alles gut gemeint, aber nicht gekonnt umgesetzt...
es ist schön, wenn sich hier was tut, aber das nunja nicht so gelungen.
man sollte doch noch die freiheit besitzen zu können seine angebotene ware wieder vom markt zu nehmen oder zu sagen, nein der mit dem zuschlag laut forum hat nen komischen namen, dem verkauf ich nichts!
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ok, dank dir
also prangern auf verdacht...
dann werdet ihr verdammt viel nachzuschauen haben.
Wenn Du Ein Mindestgebot angibst und das auch geboten wurde, warum willst Du dann nicht verkaufen? Du bekommst doch was Du mindestens haben willst. Wenn Du mehr willst, musst Du eben das Mindestgebot höher ansetzen.
Und wenn Du von jemand bestimmten kein Gebot haben möchtest, kannst Du denjenigen auch ausschließen. Beispiel "Kein Handel mit Dieben"
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