Wie die Bundestagsfraktion CDU/CSU über eine Mitteilung via presseportal.de bekannt gegeben hat, sieht man die in den USA stark diskutierten Gesetzesvorschläge SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) durchaus als richtungsweisend an. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Günter Krings sowie der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien erklärten in der Mitteilung, dass das deutsche Urheberrecht ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft sei. Es stelle sicher, dass kreative Leistung sich auch weiter lohnt.
Der aktuelle Fall von Megaupload zeige laut der Mitteilung, wie gefährdet das Urheberrecht derzeit sei, wenn Werke über das Internet verbreitet werden. „>Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen“, heißt es in der Mitteilung.
Daher müsse den Ermittlungsbehörden laut Auffassung der CDU/CSU auch die passenden Instrumente an die Hand gegeben werden, um den Kampf gegen die Internetkriminalität führen zu können. Dabei gesteht man zwar ein, dass die Gesetzesentwürfe von SOPA und PIPA zu weit gehen würden, jedoch würde der Fall Megaupload deutlich machen, dass man einen klaren Rechtsrahmen im Internet brauche.
Dass man die Funktionsweise von Megaupload am Ende der Mitteilung falsch darlegte, schien jedoch nicht direkt aufgefallen zu sein. In der Mitteilung hieß es: „>Über den One-Click-Sharehoster Megaupload mit Sitz in Hong Kong konnten urheberrechtlich geschützte Dateien von unbeschränkter Größe hochgeladen und von jedem Besitzer eines Benutzerkontos bis zu einer Datenmenge 1024 MiB kostenlos heruntergeladen werden. Nach Angaben des US-Justizministeriums entstand den Rechteinhabern dadurch ein Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar.“
Im Gegensatz zum Inhalt der Mitteilung konnten alle, nicht nur registrierte Nutzer, auf die Daten der Megaupload-Server zugreifen. Weiterhin galt für Free-User eine Begrenzung von zwei Gigabyte am Tag, nicht wie oben erwähnt von einem Gigabyte am Tag. Ebenso lässt die Bezeichnung MiB darauf schließen, dass man sich an den Informationen der Wikipedia-Seite von Megupload bedient hat. Diese falsche Bezeichnung wurde jedoch inzwischen korrigiert.
» kompletten Inhalt lesen




























LinkBack URL
About LinkBacks
Mit Zitat antworten








