BPjM - Die Indizierungen im März 2012
Auch im März hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wieder zugeschlagen und diverse Spiele auf den Index verfrachtet. Wie es nicht anders zu erwarten war, hat es die ungeschnittene EU-Fassung von 'The Darkness 2' getroffen. Die deutsche Fassung ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Während 'The Darkness 2' sich jedoch auf Liste A befindet, hat es die britische Version des Shooters 'The House of the Dead: Overkill – Extendet Cut' sogar auf Liste B verschlagen.
Das bedeutet, dass eine Beschlagnahmung des Titels in den kommenden Wochen droht. Die offizielle Erläuterung zur Liste B lautet wie folgt: „ Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen. ...
» Kompletten Inhalt lesen
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Verwirrung