Ursprüngliche Meldung vom 31. Juli 2012:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Juli mehrere Videospiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und damit vom öffentlich zugänglichen, deutschen Markt weitestgehend entfernt. Getroffen hat es allen voran die UK-Versionen von 'Dead Rising 2' (PS3), 'Left 4 Dead 2' (PC), 'Mortal Kombat' (Komplete Edition, PS3), 'Resident Evil: Operation Raccoon City' (PS3) und die EU-Fassung von 'The House of the Dead: Overkill - Extended Cut' (PS3). Sie alle wurden auf den Listenteil B gesetzt, sind damit nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen und unterliegen den Verbreitungsverboten des Strafgesetzbuch (StGB).
Erschwert wurde außerdem der Zugang zu den EU-Versionen von 'Bulletstorm' (PS3) und der Radnet-Edition von 'Prototype 2' (PS3, X360) sowie zu der UK-Fassung der Radnet Edition von 'Prototype 2' und der US-Ausgabe von 'Resident Evil Code: Veronica X' (GameCube). Sie wurden auf die Liste A gesetzt und gelten damit als "jugendgefährdend".
Videospiele
Liste A
Das oben aufgeführte Playstation 3-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Xbox 360-Spiel 'Bulletstorm', UK-Version, ediert und vertrieben von EA Swiss Sàrl, Genf/CH, indiziert durch Entscheidung Nr. 9854 (V) vom 8. Juni 2011, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 30. Juni 2011 (Listenteil A).
Das oben aufgeführte Nintendo GameCube-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Playstation 2-Spiel „Resident Evil – Code Veronica X“, ediert und vertrieben von Capcom Ltd., London/GB, indiziert durch Entscheidungen Nr. 5169 vom 6. März 2003, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 62 vom 29. März 2003.
Liste B
Das oben aufgeführte Playstation 3-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Xbox 360-Spiel „Dead Rising 2“, UK-Version, ediert und vertrieben von CE Europe Ltd., London/GB, indiziert durch Entscheidungen Nr. 9610 (V) vom 15. Dezember 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 200 vom 31. Dezember 2010 (Listenteil B).
Das oben aufgeführte PC DVD-ROM-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten PC DVD-ROM-Spiel „Left 4 Dead 2“, EU-Version, ediert und vertrieben von Valve Corporation, Bellevue/USA, indiziert durch VA 4/09 vom 25. November 2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 1. Dezember 2009, bestätigt durch Entscheidung Nr. 5699 vom 7. Januar 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 16 vom 29. Januar 2010 (Listenteil B).
Das oben aufgeführte Playstation 3-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Xbox 360-Spiel und Playstation 3-Spiel „Mortal Kombat“ (2011 teilweise auch als Mortal Kombat 9 bezeichnet), UK-Version, ediert und vertrieben von Warner Bros. Interactive Entertainment, Burbank/USA, indiziert durch VA 1/11 und VA 2/11 vom 2. Mai 2011, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 70 vom 6. Mai 2011, bestätigt durch Entscheidungen Nr. 5830 und 5831 vom 9. Juni 2011, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 96 vom 30. Juni 2011 (Listenteil B).
Das oben aufgeführte Playstation 3-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Wii-Spiel „The House of the Dead: Overkill“, UK-Version, ediert und vertrieben von SEGA Europe Ltd., Brentford/GB, indiziert durch Entscheidung Nr. 8671 (V) vom 13. Mai 2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 79 vom 29. Mai 2009 (Listenteil B).
Filme
Liste A
Liste B
Folgeindizierung gemäß § 21 Absatz 5 Nummer 3 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste (Videofilme)
Listenstreichung gemäß § 23 Absatz 4 JuSchG
Listenstreichung gemäß § 18 Absatz 7 JuSchG
indiziert durch Entscheidung Nr. 2991 (V) vom 5. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987. Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
indiziert durch Entscheidung Nr. 2992 (V) vom 5. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987. Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
indiziert durch Entscheidung Nr. 2993 (V) vom 5. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987. Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
indiziert durch Entscheidung Nr. 2994 (V) vom 5. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987. Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
Listenstreichung gemäß § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG











geschrieben am 01.08.2012 um 10:07
KueheUmschubbsen_
Spam-Meister
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
die müssen nicht funktionieren, sondern nur akten herumtragen. das sind BEAMTE. in deren diensteid steht kein wort von arbeiten.
geschrieben am 01.08.2012 um 10:04
MKS-Chicken
Eingeweihter Ausweider
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
Aber auf jeden Fall darf man jetzt wieder der blutige Pfad Gottes schauen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben ^^
geschrieben am 31.07.2012 um 13:48
MKS-Chicken
Eingeweihter Ausweider
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
Code Veronica. Jetzt erst? Die Dreamcast Version ist schon seit Jahren auf dem Index und bei Filmen My Bloody Valentine? Den hab ich noch im Kino gesehen und jetzt fällt denen das auf? Oh mann.
Und Left 4 dead 2? Bitte. Also wie lange ist das Spiel schon auf dem Markt. N bissel langsam die Jungens :)
geschrieben am 31.07.2012 um 13:30
Fyrex
Eingeweihter Ausweider
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
@Durzan
Vielleicht war L4D2 bisher nur auf der Liste A und wurde jetzt hochgestuft. Egal, ich hab die Uncut Version in meinem Steam registriert.
geschrieben am 31.07.2012 um 12:42
Predator2008
Spam-Meister
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
martyrs indziert? sinnlos... genau wie "die meute"
krass auch wie spät code veronica x erfasst wurde
geschrieben am 31.07.2012 um 11:50
Durzan
Eingeweihter Ausweider
BPjM: Indizierungen August - Die vollständige Liste *Update*
War die UK-Version von Left 4 Dead 2 nicht schon einmal auf dem Index?
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